Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen des Regionalbudgets KBAZ 2019 zur Einreichung von Vorhaben auf.
Dieser Aufruf umfasst Anträge zur Förderung von Kleinprojekten. Kleinprojekte sind Vorhaben deren Gesamtausgaben 20.000 € Brutto unabhängig von einer etwaigen Vorsteuerabzugsberechtigung nicht übersteigen. Pro Objekt/Vorhaben kann nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten/Vorhaben zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Unterstützt werden ausschließlich Kleinprojekte, die der Umsetzung der LEADER – Entwicklungsstrategie dienen.
Der Aufruf richtet sich an Projekte, die folgenden Fördergegenständen GAK Rahmenplan Maßnahmen 2.0 bis 9.0 zugeordnet werden können.
Maßnahme 2.0 Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden
- Erarbeitung von Plänen für die Entwicklung in ländlichen Gemeinden
Maßnahme 4.0 Dorfentwicklung
- Dorferneuerungs- und Dorfentwicklungsplanungen
- Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie Ortsrändern
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
- Mehrfunktionshäuser sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“)
- Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
- Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen
- Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
- Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen
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- a) in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben,
- b) in kleine Infrastrukturen,
- c) in Basisdienstleistungen,
- d) zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
- e) zugunsten des ländlichen Tourismus und
- f) zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern
umfassen können; und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
Maßnahme 5.0 dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
- dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten- und Ingenieurleistungen
Maßnahme 8.0 Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, deren Förderungen die Bedingungen der EU auf De-minimis-Beihilfen erfüllen
Maßnahme 9.0 Einrichtungen der lokalen Basisdienstleistungen
- Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
Er richtet sich an Vorhaben, die der Umsetzung der strategischen LEADER Ziele in den Handlungsfeldern A bis F dienen.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument Aufruf-01-2019-RB-KBAZ.pdf
Folgene Antragsunterlagen werden benötigt: