Unter Vorbehalt der Bewilligung durch das Landratsamt Mittelsachsen informieren wir unverbindlich zum geplanten Aufruf:
Als Antragsteller zugelassen sind eingetragene Vereine.
Gefördert werden können Kleinprojekte, deren Gesamtausgaben 20.000 € Brutto nicht übersteigen.
Informieren Sie sich hier und hier auf unserer Webseite über beispielhafte Projekte.
Das Kleinprojekt darf noch nicht begonnen sein. Bis 01. November 2024 hat die Durchführung und Abrechnung zu erfolgen.
Die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung zur Beantragung und Abrechnung der Fördermittel ist verpflichtende Voraussetzung für die Antragstellung und Teil der Ausschlussprüfung. Die Termine entnehmen Sie bitte der Einladung.
Bei Beratungsbedarf treten Sie bitte mit uns in Kontakt: per E-Mail über gottwald@klosterbezirk-altzella.de oder telefonisch unter 03431 6082108.