Schritt 4
Antragstellung auf Förderung nach RL-LEADER/2024
Sämtliche erforderliche Informationen, Formulare, Ansprechpartner zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite:
www.laendlicher-raum.sachsen.de/richtlinie-leader-2023-2027
Die Richtlinie RL-LEADER/2024 finden Sie auf der Internetseite:
revosax.sachsen.de/foerderrichtlinie.leader
Ansprechpartner und Bewilligungsbehörden für die Region Klosterbezirk Altzella:
Postanschrift:
Landratsamt Meißen
Postfach 10 01 52
01651 Meißen
Besucheradresse:
Landratsamt Meißen
Kreisentwicklungsamt
SG Ländliche Entwicklung
Remonteplatz 8
01558 Großenhain
Frau Maren Herrmann (Sekretariat Kreisentwicklungsamt)
Tel.: 03521 725-2401
Fax: 03521 725-2400
E-Mail: kea@kreis-meissen.de
Frau Stefanie Lisofsky (Sachgebietsleiterin)
Tel.: 03521 725-2431
Fax: 03521 725-2400
E-Mail: kea@kreis-meissen.de
Postanschrift:
Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Besucheradresse:
Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
Referat Förderung Ländliche Entwicklung
Dr.-Zieger-Straße 2
04720 Döbeln
Herr David Ihle (Referatsleiter)
Tel.: 03731 799-1602
Fax.: 03731 799-1607
E-Mail: foerderung.ile@landkreis-mittelsachsen.de
Herr Thomas Noatzsch (1. Sachbearbeiter)
Tel.: 03731 799-1613
Frau Nicole Saga (1. Sachbearbeiterin)
Tel.: 03731 799-1631
Antragstellung:
(nachfolgender Text ist zitiert)
“Mit einem positiven Votum Ihres LEADER-Gebietes kann ein Förderantrag gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über das Programm »Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF)«. Für die Beantragung einer Förderung benötigen Sie zwei Registriernummern (BNR 10 oder 15). Hinweise und die Formulare hierzu finden Sie über nachfolgenden Link.“
www.smekul.sachsen.de/foerderung/infos-zur-internetbasierten-antragstellung-iaf
Vorhabensbeginn:
(nachfolgender Text ist zitiert vom SMR)
Grundsätzlich besteht ab dem Zeitpunkt des Einreichens des digitalen Antrags bei der Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, mit dem Vorhaben zu beginnen.
- Als Vorhabensbeginn gilt der Beginn der Tätigkeiten beziehungsweise der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, die das Vorhaben oder die Tätigkeit unumkehrbar macht. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. Vorarbeiten und Planungsleistungen (zum Beispiel die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung von Durchführbarkeitsstudien) gelten nicht als Beginn der Arbeiten oder der Tätigkeit, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.
- Ab Beginn des Vorhabens sind folgende Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen im Rahmen der Förderung des GAP-Strategieplan Deutschlands 2023-2027 einzuhalten: www.smekul.sachsen.de/foerderung/oeffentlichkeitsarbeit-der-beguenstigten
- Die Einreichung eines Antrags über das Programm »Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF)« kann einige Minuten in Anspruch nehmen. Mit dem erfolgreichen Einreichen des Antrags wird eine »Quittung« mit den eingereichten Anhängen generiert. Diese Quittung ist der notwendige Beleg, mit dem ein Vorhaben begonnen werden darf. Sie ist herunterzuladen und zu speichern.