Schritt 3
Auswahlverfahren durch das Entscheidungsgremium (EG) der lokalen Aktionsgruppe (LAG)
Allgemein:
Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit von Vorhabenanträgen werden die Vorhabenauswahlkriterien der LES angewendet und das im Rahmen eines Aufrufes zur Verfügung stehende Budget über ein Rankingverfahren vergeben.
Für den Begünstigten ist das Auswahlverfahren kosten- und gebührenfrei.
Für die Einreichung von Vorhaben ist vor einem Auswahlverfahren ein Aufruf erforderlich.
Aufrufe zu den Auswahlverfahren mit Angaben zu den möglichen Projektinhalten/Handlungsfeldern, dem zur Verfügung gestellten Budget, den zu beachtenden Terminen/Fristen (u.a. dem Termin der Vorhabenauswahl durch die LAG und Frist zur Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde), das Prozedere, der Aktionsplan und Checklisten werden auf der Internetseite der LAG veröffentlicht und erläutert.
Es wird ein zweistufiges System der Vorhabenprüfung festgeschrieben. Für jede Stufe wurden spezifische Auswahlkriterien entwickelt, welche für alle eingereichten Vorhaben, anzuwenden sind. Die Kriterien sind in Prüfbögen zusammengestellt und Bestandteil der Dokumentation des Auswahlverfahrens, somit wird ein transparentes Verfahren gewährleistet. (LES ab Seite 128)
Kohärenz:
Die Kohärenzkriterien sind in der LES zusammengestellt und werden im Rahmen der Antragsprüfung abgefragt. Dazu gehören allgemeine und maßnahmenspezifische Voraussetzungen. Hierbei müssen alle abgefragten Kriterien mit ‚ja‘ beantwortet werden und damit erfüllt sein. Im Fall der Nichterfüllung eines Kriteriums, muss das Vorhaben abgelehnt werden. (LES ab Seite 129)
Ranking:
LEADER Vorhaben müssen einen Mehrwert für die Region gegenüber Standartvorhaben aufweisen. Sie sollen beispielgeben, wirtschaftlich, nachhaltig und nichtdiskriminierend sein.
Im Rahmen der Mehrwert- und Fachprüfung werden Punkte vergeben. Auf Basis der erreichten Punktzahl in der Mehrwert- und Fachprüfung (Addition beider Summen) lässt sich jedes Vorhaben in eine Rankingliste einordnen, welches eine Auswahl von Vorhaben bei nicht ausreichendem Budget ermöglicht. Um am Ranking teilnehmen zu können, muss eine Mehrwertschwelle von 10 Punkten erreicht werden. Die Mehrwertschwelle sichert zudem einen Mindestqualitätsstandart der Vorhaben und deren Übereinstimmung mit der LES.
Bei Punktgleichstand von mehreren Vorhaben und nicht ausreichendem Budget zur Auswahl jedes dieser Vorhaben, soll das Vorhaben den Vorrang erhalten, welches in der Mehrwertprüfung eine höhere Punktzahl erhalten hat. Besteht auch dort ein Gleichstand, erhält das Vorhaben mit den meisten Zusatzpunkten in der Mehrwertprüfung den Vorrang. Ist immer noch keine Auswahl aufgrund von Punktgleichstand möglich, werden die Fördersumme und der zu erbringende Eigenanteil herangezogen. Dabei erhält das Vorhaben den Vorrang, welches im Verhältnis zur Fördersumme den höheren Eigenanteil hat.
Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden. Dieser maximale Punktwert existiert nur theoretisch, da kein Vorhaben gleichzeitig allen Handlungsfeldern und alle Bewertungskriterien zugeordnet werden kann. Die Höhe der Bepunktung ergibt sich aus den handlungsfeldspezifischen Anforderungen.
Mehrwert:
Im Rahmen der Mehrwertprüfung können Zusatzpunkte vergeben werden. Hohe Punktzahlen erhalten Vorhaben mit dem weitesten Wirkungskreis örtlich, zielgruppenspezifisch und organisatorisch.
Zum Bestehen der Mehrwertprüfung muss die festgelegte Mindestpunktzahl von 10 (Mehrwert-schwelle) erreicht werden. Die Erreichung des Mindest-Schwellenwertes ist außerdem Bedingung für das Bestehen der Kohärenzprüfung.
Mehrwertprüfung Grundmehrwert (LES ab Seite 138)
Mehrwertprüfung Zusatzpunkte (LES ab Seite 137)
Fachprüfung:
Im Rahmen der Fachprüfung wird eine Handlungsfeld bezogene Bewertung der eingereichten Projekte durchgeführt. Dabei erfahren die Vorhaben eine Bewertung entsprechend ihrer Bedeutung für die Zielerreichung in der Region.
Die entsprechende Punktebewertung geht in die Rankingbewertung ein oder führt bei keiner Handlungsfeldzuordnung (0 Punkte) zur Ablehnung. Verfügt das Vorhaben über ein Alleinstellungsmerkmal, ist eine zusätzliche Punktzahl möglich. Es ist in der Fachprüfung je Handlungsfeld eine maximale Punktzahl von 17 möglich.
Die erreichte Punktzahl der Fachprüfung geht in die Mehrwertprüfung ein.
Fachwertprüfung (LES ab Seite 131)
Sonstige zu beachtende Kriterien
Im Rahmen des Bewertungsverfahrens spielen baukulturelle Aspekt, der Abbau von Barrieren und Indikatoren zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie eine Rolle.
Ermöglichen Sie durch ihrer Vorhabensbeschreibung eine Berücksichtigung imBewertungsverfahren.
Baukultur:
- Einreichung von aussagefähigen Unterlagen für Baumaßnahmen wie
- Gebäudeansichten, Schnitte, Bauzeichnungen,
- Stellungnahme der unteren Denkmalbehörde für Denkmalgeschützte Objekte,
- Baubeschreibung für Dach, Fenster, Fassade, Türen und Tore und Gebäudeumfeld
Barrierefreiheit: Welche Vorhaben werden, in welcher Ausprägung zum Abbau von Barrieren realisiert?
Indikatoren:
- Werden Arbeitsplätze neu geschaffen, erhalten? Wenn ja, wieviel?
- Wird eine für die Region neuartige Dienstleistung, ein neues Produkt angeboten? Welches?
- Wieviel Betten für eine touristische Nutzung entstehen neu?
- Welche Zielgruppe möchten Sie erreichen?
- Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen?
- …
Alternative Förderprogramme