Mit positivem Votum zur Bewilligung …
… und die Bewilligung im Allgemeinen
Nachdem ein Vorhaben vom Entscheidungsgremium zur Förderung ausgewählt wurde, kann jetzt mit der Dokumentation der Auswahlentscheidung für Vorhaben und der Beschlussfassung als “Zertifikat” der offizielle Fördermittelantrag beim zuständigen Landratsamt gestellt werden.
Ab der Einreichung des Fördermittelantrages stehen Ihnen bei Fragen die Ansprechpartner des Fachbereichs Förderung Ländliche Entwicklung des zuständigen Landratsamts zur Verfügung.
Hier können Sie erfahren, wann und wie ein Vorhabenbeginn möglich ist, was bei der Umsetzung des Vorhabens Beachtung findet, welche Unterlagen derzeit zur Abrechnung gefordert werden … und noch viele mehr …
… bei den zuständigen Bewilligungsbehörden
Landkreis Meißen
Postanschrift des Landratsamtes
Brauhausstraße 21
01662 Meißen
Bereich
Sachgebiet Ländliche Entwicklung/Wirtschaft
Dienstsitz und Erreichbarkeit
Remonteplatz 8
01558 Großenhain
Telefon: (03522) 3032-401
Fax: (03522) 3032-400
Anpsrechpartner
Herr Fabian Schröder
Telefon: (03522) 3032-431
E-Mail: afk@kreis-meissen.de
Landkreis Mittelsachsen
Postanschrift des Landratsamtes
Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Bereich
Referat Förderung Ländliche Entwicklung
Dienstsitz und Erreichbarkeit
Dr.-Zieger-Straße 2
Gebäude IV
04720 Döbeln
Telefon: (03731) 799-1602
Fax: (03731) 799-1607
Anpsrechpartner
Herrn Thomas Moldenhauer (Referatsleiter)
Telefon: (03731) 799-1612
E-Mail: klosterbezirk-altzella@landkreis-mittelsachsen.de
Herr Ullrich Lochmann
Telefon: (03731) 799-1616
… und die Antragstellung bei den Bewilligungsbehörden
Die Förderanträge der entsprechenden Bewilligungsbehörde können Sie sich unter den nachfolgenden Links immer aktuell herunterladen.
Landkreis Meißen
https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4407.htm
Landkreis Mittelsachsen