Mit positivem Votum zur Bewilligung …

… und die Bewilligung im Allgemeinen

Nachdem ein Vorhaben vom Entscheidungsgremium zur Förderung ausgewählt wurde, kann jetzt mit der Dokumentation der Auswahlentscheidung für Vorhaben und der Beschlussfassung als “Zertifikat” der offizielle Fördermittelantrag beim zuständigen Landratsamt gestellt werden.

Ab der Einreichung des Fördermittelantrages stehen Ihnen bei Fragen die Ansprechpartner des Fachbereichs Förderung Ländliche Entwicklung des zuständigen Landratsamts zur Verfügung.

Hier können Sie erfahren, wann und wie ein Vorhabenbeginn möglich ist, was bei der Umsetzung des Vorhabens Beachtung findet, welche Unterlagen derzeit zur Abrechnung gefordert werden … und noch viele mehr …

 

… bei den zuständigen Bewilligungsbehörden

Landkreis Meißen

Postanschrift des Landratsamtes

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

Bereich

Sachgebiet Ländliche Entwicklung/Wirtschaft

Dienstsitz und Erreichbarkeit

Remonteplatz 8

01558 Großenhain

Telefon: (03522) 3032-401

Fax: (03522) 3032-400

Anpsrechpartner

Herr Fabian Schröder

Telefon: (03522) 3032-431

E-Mail: afk@kreis-meissen.de

 

Landkreis Mittelsachsen

Postanschrift des Landratsamtes

Landratsamt Mittelsachsen

Frauensteiner Straße 43

09599 Freiberg

Bereich

Referat Förderung Ländliche Entwicklung

Dienstsitz und Erreichbarkeit

Dr.-Zieger-Straße 2

Gebäude IV

04720 Döbeln

Telefon: (03731) 799-1602

Fax: (03731) 799-1607

Anpsrechpartner

Herrn Thomas Moldenhauer (Referatsleiter)

Telefon: (03731) 799-1612

E-Mail: klosterbezirk-altzella@landkreis-mittelsachsen.de

Herr Ullrich Lochmann

Telefon: (03731) 799-1616

 

… und die Antragstellung bei den Bewilligungsbehörden

Die Förderanträge der entsprechenden Bewilligungsbehörde können Sie sich unter den nachfolgenden Links immer aktuell herunterladen.

Landkreis Meißen

https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4407.htm

Landkreis Mittelsachsen

https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4424.htm