Aufrufe 1/2024, 2/2024, 3/2024 und 4/2024 KBAZ LEADER
Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e. V. rief im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2023 bis 2027 zur Einreichung von Vorhaben auf. Die Frist zur Einreichung der Vorhaben ist beendet.
Aufruf 1/2024
zur Einreichung von LEADER Vorhaben bei der Lokalen Aktionsgruppe Klosterbezirk Altzella (LAG KBAZ) in den Handlungsfeldern (HF) 1 und 4
- 1d2 – Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
- 1e2 – Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vielfalt
- 4a2 – Erhalt und zur Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung
- 4b1 – Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten
Höhe des aufgerufenen Budgets: 650.000,00 €
Die Zulässigkeit der Antragsteller richtet sich nach der Lokalen Entwicklungsstrategie der Region.
als Antragsteller zugelassen sind:
- Gebietskörperschaften
- nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Vereine, Kirchgemeinden u.a.)
- Träger von Unternehmen
- LAG
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zum Ausdruck des Aufrufes finden Sie im Link zum Dokument Aufruf-Nr. 1/2024 KBAZ LEADER. Alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens, den Antrag auf Vorhabenauswahl sowie weitere Unterlagen haben wir Ihnen unter Formulare zusammengestellt und Ihnen unter Der Weg zur LEADER-Förderung beschrieben.
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Aufruf 2/2024
zur Einreichung von LEADER Vorhaben bei der Lokalen Aktionsgruppe Klosterbezirk Altzella (LAG KBAZ) im Handlungsfeld (HF) 2 – Wirtschaft und Arbeit – Verbesserung der regionalen Wertschöpfung, Beschäftigung und der Einkommenssituation sowie der gewerblichen Grundversorgung
- 2a – Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten
Höhe des aufgerufenen Budgets: 385.000,00 €
Die Zulässigkeit der Antragsteller richtet sich nach der Lokalen Entwicklungsstrategie der Region.
als Antragsteller zugelassen sind:
In HF 2a1, 2a2 und 2a3
- Natürliche Personen
- Träger von Unternehmen
In HF 2a4 zusätzlich nicht gewerbliche Zusammenschlüsse (Vereine, Kirchgemeinden u.a.)
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zum Ausdruck des Aufrufes finden Sie im Link zum Dokument Aufruf-Nr. 2/2024 KBAZ LEADER. Alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens, den Antrag auf Vorhabenauswahl sowie weitere Unterlagen haben wir Ihnen unter Formulare zusammengestellt und Ihnen unter Der Weg zur LEADER-Förderung beschrieben.
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Aufruf 3/2024
zur Einreichung von LEADER Vorhaben bei der Lokalen Aktionsgruppe Klosterbezirk Altzella (LAG KBAZ) im Handlungsfeld (HF) 3 – Stärkung der touristischen Entwicklung, des Naherholungs-, Freizeitangebots und der regionalen Identität durch investive und nichtinvestive Vorhaben
- 3a – Entwicklung landtouristischer Angebote
- 3b – Weiterentwicklung des Beherbergungsangebotes
Höhe des aufgerufenen Budgets: 450.000,00 €
Die Zulässigkeit der Antragsteller richtet sich nach der Lokalen Entwicklungsstrategie der Region.
als Antragsteller zugelassen sind:
Im HF 3a1, 3a2
- Natürliche Personen
- Träger von Unternehmen
- Gebietskörperschaften
- nicht gewerbliche Zusammenschlüsse (Vereine, Kirchgemeinden u.a.)
Im HF 3a2 zusätzlich LAG
Im HF 3a3
- Träger von Unternehmen
- Gebietskörperschaften
- nicht gewerbliche Zusammenschlüsse (Vereine, Kirchgemeinden u.a.)
- LAG
Im HF 3b
- Natürliche Personen
- Träger von Unternehmen
- nicht gewerbliche Zusammenschlüsse (Vereine, Kirchgemeinden u.a.)
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zum Ausdruck des Aufrufes finden Sie im Link zum Dokument Aufruf-Nr. 3/2024 KBAZ LEADER. Alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens, den Antrag auf Vorhabenauswahl sowie weitere Unterlagen haben wir Ihnen unter Formulare zusammengestellt und Ihnen unter Der Weg zur LEADER-Förderung beschrieben.
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Aufruf 4/2024
zur Einreichung von LEADER Vorhaben bei der Lokalen Aktionsgruppe Klosterbezirk Altzella (LAG KBAZ) im Handlungsfeld (HF) 5: 5a – Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote
- 5a1 – Sonderwohnformen und besondere Wohnmodelle
- 5a2 – Um- und Wiedernutzung zum Wohnen in Verbindung mit bestimmten wirtschaftlichen Nutzungen
Höhe des aufgerufenen Budgets: 200.000,00 €
Die Zulässigkeit der Antragsteller richtet sich nach der Lokalen Entwicklungsstrategie der Region.
als Antragsteller zugelassen sind:
Im HF 5: 5a1 und 5a2
- Natürliche Personen
- Träger von Unternehmen
- nicht gewerbliche Zusammenschlüsse (Vereine, Kirchgemeinden u.a.)
- Gebietskörperschaften
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zum Ausdruck des Aufrufes finden Sie im Link zum Dokument Aufruf-Nr. 4/2024 KBAZ LEADER. Alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens, den Antrag auf Vorhabenauswahl sowie weitere Unterlagen haben wir Ihnen unter Formulare zusammengestellt und Ihnen unter Der Weg zur LEADER-Förderung beschrieben.