Für den nicht rückzahlbaren Zuschuss (Anteilsfinanzierung) steht jährlich eine finanzielle Gesamtpauschale zur Förderung von kleinen Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit, Bildungs- und Gesundheitsbereich aber auch im Gastronomiebereich zur Verfügung.
Ein Anteil von 25 Prozent soll für die Schaffung der Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen zweckgebunden eingesetzt werden.
Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-) Angebote wie beispielsweise für Bibliotheken, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Museen, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs.
Antragsfrist: 28. November 2025
Informationen zu Voraussetzungen, Verfahrensablauf, Formulare, Ansprechpartner finden Sie unter www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/lieblingsplaetze-fuer-alle-ivestitionsprogramm-barrierefreies-bauen
Inhalt/Text: Landkreis Mittelsachsen, Geschäftskreis Soziales und Ordnung
Veröffentlicht: 13.10.2025