Der Weg zur LEADER-Förderung = Gutachterverfahren
Der Ablauf zu einer Förderung über LEADER ist ein Auswahlverfahren, ähnlich wie bei einer Bewerbung für einen neuen Job.
Vorab noch ein paar Hinweise:
- Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.
- Ihr Startpunkt ist immer der Kontakt zum Regionalmanagement.
- Unsere Begleitung Ihres Vorhabens durch Beratung, bei der Einreichung, Bearbeitung, Bewertung und Auswahl ist kostenlos.
- Das Entscheidungsgremium erteilt den Vorhaben ein Ranking und ein Votum.
- Nur mit positivem Votum kann der Fördermittelantrag gestellt werden.
- Die Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln und über die Einhaltung der Förderkriterien trifft die zuständige Bewilligungsbehörde.
Nachfolgend werden die einzelnen Punkte Schritt für Schritt vom Aufruf bis zum Fördermittelantrag erklärt.
1.Aufruf
Für jedes Handlungsfeldziel unserer LEADER-Strategie gibt es öffentliche Aufforderungen, Ihr Vorhaben beim Regionalmanagement vorzustellen und alle erforderlichen Unterlagen innerhalb des bekanntgegebenen Aufrufzeitraumes einzureichen. Inhalte des Aufrufs sind:
- Zielstellung und Inhalt des Aufrufes
- Höhe des aufgerufenen Budgets
- Beginn des Aufrufes und Einreichfrist
- Zuwendungsempfänger
- Fördersatz und -höchstsumme
- einzureichende Unterlagen
- Vorhabenauswahlverfahren
- Termin der Vorhabenauswahl im Entscheidungsgremium
- zuständiges Landratsamt
2. Beratung durch das Regionalmanagement
Unsere Begleitung ist auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und kostenlos. Wir empfehlen im Aufrufzeitraum – oder besser schon bei der Konzeption Ihres Vorhabens – eine Beratung zu der LEADER-Förderung. In unserem Gespräch zu Ihrem Projekt unterstützen wir Sie alle erforderlichen Unterlagen qualifiziert und vollständig einzureichen. Folgende Aspekte werden berücksichtigt:
- Erklärung von LEADER
- Erläuterung der Passfähigkeit zu den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie
- Weg zur Förderung
- Bewertungskriterien und Vorhabenauswahl
- Besprechung des Antragsformulars und der beizufügenden Unterlagen
- Einreichung des Fördermittelantrages für ausgewählte Vorhaben
3. Einreichung von Unterlagen
Bis zum bekanntgegebenen Ende der Aufruf- bzw. Einreichfrist müssen das aufgefüllte Antragsformular und die alle genannten beizufügenden Unterlagen beim Regionalmanagement per Mail oder postalisch eingereicht werden.
Im Antragsformular sind die ‘einzureichenden Unterlagen’ für den Vorhabenträger aufgelistet.
Vorhabenbeschreibung
Für jedes Vorhaben ist es wichtig, dass es genau objektiv beschrieben werden muss:
- Zielstellung – Was möchte ich mit dem geplanten Vorhaben erreichen?
- Bestandteilen – Was gehört zum Vorhaben und was soll gefördert werden?
- Umfang – Was soll genau gemacht werden? Wie ist die genaue Konzeption, Innovation und Modellhaftigkeit?
Viele Vorhabenträger stellen sich selbst sowie ihren Ort vor und geben einen kurzen Abriss zum geschichtlichen Hintergrund des Gebäudes (bei investiven Vorhaben) oder ihrer Organisation (bei nicht investiven Vorhaben).
Fotos vom Ist-Zustand und Lageplan
Mit den Fotos vom gegenwärtigen Zustand des Gebäudes / Freifläche sowie Flurkarte / Lageplan / Grundrisse (bei investiven Vorhaben) und Fotos von dem Wirken der Organisation / eines Events / einer Wirkungsstätte (bei nicht investiven Vorhaben) möchte sich das Regionalmanagement als auch das Entscheidungsgremium ein Bild von Ihrem Vorhaben machen. Diese Veranschaulichung dient dem Verständnis der Vorhabenbeschreibung und der Kostenberechnung.
Eigentumsnachweis (nur für investive Vorhaben)
Der Nachweis des Eigentums ist mit der wichtigste Punkt für das Vorhaben, denn:
Eigentümer/Erbbauberechtigter = Zuwendungsempfänger = Begünstigter = Vorhabenträger im Antrag
Gleichzeitig gelten für Kommunen und kirchliche Träger Ausnahmen, die wir bei Bedarf erklären (siehe Teil B Ziffer II Nummer 6.2 der RL LEADER/2014).
Finanzierungsplanung
Das Vorhaben muss vom Vorhabenträger komplett vorfinanziert bzw. die Gesamtfinanzierung gesichert werden. Ein Nachweis über den Eigenanteil bzw. über 100 % der Vorhabenkosten muss erbracht werden (z.B. Kontoauszug, Bankerklärung).
Baugenehmigung und ggf. Denkmalschutzrechliche Genehmigung
Für alle Vorhaben an / in Gebäuden bzw. auf Freianlagen ist eine Baugenehmigung bzw. eine Erklärung der Genehmigungsfreiheit durch den Fachplaner und ggf. eine Denkmalschutzrechtliche Genehmigung einzureichen, falls das Vorhaben in der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) erfasst ist. Zwingend ist eine Stellungnahme zur positiven Bauvoranfrage oder Bestätigung der genehmigenden Behörde das der Antrag vollständig zur Bearbeitung vorliegt.
Kostenberechnung
Für alle Vorhaben benötigen wir begleitend zu der Beschreibung der baulichen Maßnahmen eine Kostenberechnung bzw. -aufstellung. Bei baulichen Vorhaben ist eine Kostenberechnung nach DIN 276 beizulegen.
Erklärungen
Folgende Erklärungen vom Vorhabenträger sind erforderlich:
zur Vorprüfung der Förderfähigkeit
…, dass keine Fachförderung über andere Richtlinien möglich ist
zur Maßnahme ‘Um- und Wiedernutzung für Wohnen’
…, das Gebäude ist leerstehend oder wird wie folgt genutzt…
…, das Wohnraum im ungenutzten Teil für Verwandtschaft 1. Grades neu geschaffen wird
…, das die Bauausführung folgende Barriere reduzierende Maßnahmen berücksichtigt…
…, das die ländliche Baukultur berücksichtigt wird
…, das mindestens 50% der Außenhülle ohne erdberührende Bauteile erhalten bleiben
…, Erklärung des Ausstellungsberechtigten zur Einhaltung EnEv (bei Hochbaumaßnahmen)
4. Vorhabensichtung & -bewertung
Das Regionalmanagement prüft die Dokumente auf Vollständigkeit. Innerhalb der Einreichfrist können Sie sich gern zur Vollständigkeit der Unterlagen beraten lassen. Nach Ablauf der Einreichfrist können keine Unterlagen nachgereicht werden!
Wenn alle erforderlichen Unterlagen zum Vorhaben vorhanden sind wird ein 2-stufiges Bewertungsverfahren vom Entscheidungsgremium (EG) der LAG durchgeführt. Dabei werden die Vorhaben nach Kohärenz-, Mehrwert- und Fachkriterien bewertet.
Die Kohärenzprüfung beinhaltet Mindestkriterien, welche erfüllt sein müssen.
Die Mehrwertprüfung bewertet den Vorhabenbeitrag zu übergreifenden Grundsätzen und Zielen der LES (Mindestpunktzahl: 10).
Die Fachprüfung ergibt im Zusammenhang mit der Mehrwertprüfung Aufschluss über die Qualität des Vorhabens. Es werden handlungsfeldbezogene Kriterien berücksichtigt (kein Schwellwert).
5. Vorhabenauswahl
In einer Sitzung des Entscheidungsgremiums (im Aufruf bekanntgegeben), wird die Vorhabenauswahl durchgeführt. Je nach aufgerufenen Budget, werden jene Vorhaben zur Förderung ausgewählt, welche die Vorhabenbewertung bestanden haben und die meisten Punkte bei Anwendung der Mehrwert- und Fachprüfung erhalten haben.
- Kohärenzprüfung = Vollständigkeit, Kohärenzkriterien
- Ranking = Summe der erreichten Punkzahlen aus Mehrwert- und Fachprüfung
Das heißt, je besser das Vorhaben bei Anwendung der Mehrwert- und Fachprüfung bewertet wurde, desto eher erhält das Vorhaben eine gute Platzierung im Ranking.
Warum so kompliziert? Die Lokale Aktionsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die besten Vorhaben, welche einen Mehrwert für die Bevölkerung und die Region haben, zu fördern. Wir ‘picken’ uns also die besten Vorhaben heraus und geben diesen die Möglichkeit einen Fördermittelantrag zu stellen.
+++ Aber Achtung +++
Eine Auswahl des Vorhabens ≠ Förderzusage
Eine Auswahl des Vorhabens = “Zertifikat” für die Antragsstellung des Fördermittelantrages beim zuständigen Landratsamt
6. Einreichung des Fördermittelantrages
Nachdem ein Vorhaben vom Entscheidungsgremium zur Förderung ausgewählt wurde, kann jetzt mit der Dokumentation der Auswahlentscheidung für Vorhaben und der Beschlussfassung als “Zertifikat” der offizielle Fördermittelantrag beim zuständigen Landratsamt gestellt werden.
+++ Achtung +++ Nutzen Sie bei Antragstellung die aktuellen Antragsformulare (Erreichbar über https://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm)
Ab der Einreichung des Fördermittelantrages stehen Ihnen bei Fragen die Ansprechpartner des Fachbereichs Förderung Ländliche Entwicklung des zuständigen Landratsamts zur Verfügung.
Ihr Vorhaben wurde nicht zur Förderung ausgewählt?
Vorhaben, welche nicht zur Förderung ausgewählt wurden, jedoch das Bewertungsverfahren erfolgreich bestanden haben, können in einem erneuten Aufruf zur gleichen Maßnahme nochmals die Chance auf Förderung erhalten. Das Regionalmanagement unterstützt Sie gern dabei.
Neuer Aufruf – Neue Chance!
Weitere Fragen?
Einfach anrufen 03431 67 88 720 oder eine Mail über KONTAKT schreiben und einen Beratungstermin vereinbaren.
Fact: Fördervoraussetzungen
- Das Projekt liegt innerhalb des LEADER-Gebietes Klosterbezirk Altzella
Folgende Ortsteile sind nicht für investive Maßnahmen förderfähig:
- Stadt Döbeln (Gemeindeteil Döbeln Stadt)
- Stadt Hainichen (Gemeindeteil Hainichen Stadt; Teile der Ortslagen Berthelsdorf und Ottendorf sind von der Regelung ausgenommen, bitte erfragen Sie das zum Zeitpunkt der Antragstellung genau)
- Stadt Roßwein (Gemeindeteil Roßwein Stadt)
Nicht-investive Maßnahmen, wie z.B. Planungen, Studien, Konzepte usw. sind in allen Gemeinden und Gemeindeteilen im LEADER-Gebiet Klosterbezirk Altzella förderfähig.
- Das Projekt entspricht den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES)
- Mit dem Vorhaben darf vor Vorhabeneinreichung / Antragstellung noch nicht begonnen worden sein
- Zweckbindungsfrist für Vorhaben, welches Investitionen beinhaltet (außer < 410 €), beträgt 5 Jahre (Beginn: Datum des Schluss- oder Endfestsetzungsbescheides)
- Einhaltung der Energieeinsparungsverordnung (EnEV)
- Anwendung des Beihilferechts (falls zutreffend)
- Zuwendungen pro Einzelvorhaben unter 5.000 € werden nicht gewährt
- Zuwendungen für bauliche Investitionen nur an Eigentümer / Erbbauberechtigten / Pächter
- Eigentumsnachweis ebenfalls über eine unwiderrufliche Planvereinbarung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz anerkannt
- bei Straßen- und Wegebauvorhaben: Nachweis der dauerhaften rechtlichen Sicherung durch öffentliche Widmung sowie bei Leitungsnetzen und Beschilderungen der Nachweis der allgemeinen Verfügungsberechtigung
Fakt: Zuwendungsempfänger
- Kommunen, die innerhalb der Region Klosterbezirk Altzella liegen
- Privatpersonen
- private Unternehmen (– KMU)
- Vereine / nicht gewerbliche Zusammenschlüsse
Fakt: Ausschluss der Förderung
- Doppelförderungen
- Anlagen zur Elektrizitätserzeugung aus Biomasse / Ausbau erneuerbarer Energien,
- Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)
- bauliche Anlagen in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten (siehe Geoportal Sachsen und unter Karteninhalt ’05/13 Wasser’ auswählen und Häckchen bei ‘Gewässer’ + ‘Überschwemmungsgebiete’ setzen)
- Ausschreibungskosten
- Leasingkosten (andere Kosten im Zusammenhang mit dem Leasingvertrag, wie die Gewinnspanne des Leasinggebers, Zinsen der Refinanzierung, Gemeinkosten und Versicherungskosten)
- Ausgaben für gebrauchte Technik und Ausstattung
- Sachleistungen ohne Rechnungen / Belege (Erbringung von Arbeitsleistungen und Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen, Grundstücken und Immobilien)