Von der Projektidee bis zur Bewilligung

für Vorhaben zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) im Rahmen der Förderrichtlinie Integrierte ländliche Entwicklung 2024 (RL LEADER/2024)

Die RL LEADER/2024 finden Sie unter revosax.sachsen.de/foerderrichtlinie.leader

Informationen zur Richtlinie erhalten Sie unter www.laendlicher-raum.sachsen.de/richtlinie-leader-2023-2027

Die LEADER-Förderung unterstützt Projekte, die zur nachhaltigen Entwicklung der Region Klosterbezirk Altzella beitragen. Der Weg zur Förderung folgt einem zweistufigen Verfahren:

  1. Vorhabenauswahl auf regionaler Ebene – Das Regionalmanagement und das Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) prüfen, ob das Vorhaben den Zielen der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) entspricht und ein positives Votum erhält.

  2. Förderantragstellung auf Landkreisebene – Mit einem positiven Votum kann der eigentliche Förderantrag beim zuständigen Landratsamt gestellt werden, das die finale Bewilligung vornimmt.

Dieses Verfahren stellt sicher, dass nur Vorhaben gefördert werden, die einen nachhaltigen Mehrwert für die Region bieten und den Förderkriterien entsprechen.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Schritte erforderlich sind und worauf Sie achten müssen.

 

Aufruf zur Einreichung von Vorhaben

Mindestens zweimal jährlich veröffentlicht das Regionalmanagement einen Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen. Dieser enthält:

  • Die förderfähigen Themenbereiche (Handlungsfelder)

  • Das zur Verfügung stehende Budget

  • Die einzuhaltenden Fristen – Frist der Vorhabenseinreichung bei der LAG, Termin der Vorhabenauswahl durch das EG, Frist der Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde

  • Kontaktangaben

  • Hinweise

Welche Vorhaben, für wen und in welcher Höhe die Region aus ihrem Budget unterstützen möchte, ist im Aktionsplan der LEADER-Region festgeschrieben.

Innerhalb der Frist können Projektträger ihren Vorhabensantrag beim Regionalmanagement einreichen. Dabei ist es wichtig, dass das Vorhaben den Zielen der lokalen LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) entspricht.

Es wird empfohlen, vorab mit dem Regionalmanagement Kontakt aufzunehmen, um offene Fragen zu klären und eine erste Einschätzung zu erhalten

Die Möglichkeiten einer Fachförderung entsprechend dem Fördertatbestand des Vorhabens sind bevorzugt in Anspruch zu nehmen. Der Vorhabenträger ist verpflichtet, die Möglichkeit der Unterstützung aus Fachförderprogrammen zu prüfen. Eine entsprechende Erklärung des Prüfungsergebnisses ist gegenüber der LAG vorzubringen.

Schritt 3 | Auswahlverfahren durch das Entscheidungsgremium

Auswahlverfahren durch das Entscheidungsgremium

Das Entscheidungsgremium der LEADER-Region prüft alle eingereichten Vorhaben anhand eines festgelegten Bewertungssystems, die Vorhabenauswahlkriterien der LES. Die Auswahl erfolgt in einem zweistufigen System. Für jede Stufe wurden spezifische Auswahlkriterien entwickelt, welche für alle eingereichten Vorhaben, anzuwenden sind. Die Kriterien sind in Prüfbögen zusammengestellt und Bestandteil der Dokumentation des Auswahlverfahrens. Somit wird ein transparentes Verfahren gewährleistet. (LES ab Seite 128)

Bewertung nach Kohärenzkriterien

Die Kohärenzkriterien bewerten, ob ein Vorhaben vollständig mit den regionalen Entwicklungszielen übereinstimmt. Dabei werden sowohl allgemeine als auch maßnahmenspezifische Voraussetzungen abgefragt. Werden nicht alle Kriterien erfüllt, kann das Vorhaben nicht weiter berücksichtigt werden.

Weitere Infos zu den Kohärenzkriterien finden Sie in der LES ab Seite 129

Ranking anhand von Mehrwert- und Fachprüfung

Um die Vergabe der Fördermittel zu priorisieren, erfolgt eine detaillierte Bewertung nach Punktesystem:

  • Mehrwertprüfung: Hier wird geprüft, welchen zusätzlichen Nutzen das Vorhaben für die Region bringt. Berücksichtigt werden dabei unter anderem:

    • Räumliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkung

    • Innovationsgehalt

    • Nachhaltigkeit

    • Soziale und wirtschaftliche Impulse für die Region

  • Fachprüfung: Jedes Vorhaben wird zusätzlich nach seiner Bedeutung für das jeweilige Handlungsfeld bewertet. Die entsprechende Punktebewertung geht in die Rankingbewertung ein oder führt bei keiner Handlungsfeldzuordnung (0 Punkte) zur Ablehnung. Die erreichte Punktzahl der Fachprüfung geht in die Mehrwertprüfung ein.

Auf Basis der erreichten Punktzahl in der Mehrwert- und Fachprüfung werden Vorhaben in eine Rankingliste eingeordnet. Das ermöglicht eine Auswahl von Vorhaben bei nicht ausreichendem Budget. Um am Ranking teilnehmen zu können, muss eine Mehrwertschwelle von 10 Punkten erreicht werden. Bei Punktgleichstand von mehreren Vorhaben und nicht ausreichendem Budget zur Auswahl jedes dieser Vorhaben, soll das Vorhaben den Vorrang erhalten, welches in der Mehrwertprüfung eine höhere Punktzahl erhalten hat.


Sonstige zu beachtende Kriterien

Im Rahmen des Bewertungsverfahrens spielen baukulturelle Aspekte, der Abbau von Barrieren und Indikatoren zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie eine Rolle.

Ermöglichen Sie durch ihrer Vorhabenbeschreibung eine Berücksichtigung im Bewertungsverfahren.

Baukultur:

  • Einreichung von aussagefähigen Unterlagen für Baumaßnahmen wie

  • Gebäudeansichten, Schnitte, Bauzeichnungen,

  • Stellungnahme der unteren Denkmalbehörde für Denkmalgeschützte Objekte,

  • Baubeschreibung für Dach, Fenster, Fassade, Türen und Tore und Gebäudeumfeld

Barrierefreiheit:

  • Welche Vorhaben werden, in welcher Ausprägung zum Abbau von Barrieren realisiert?

Indikatoren:

  • Werden Arbeitsplätze neu geschaffen, erhalten? Wenn ja, wieviel?

  • Wird eine für die Region neuartige Dienstleistung, ein neues Produkt angeboten? Welches?

  • Wieviel Betten für eine touristische Nutzung entstehen neu?

  • Welche Zielgruppe möchten Sie erreichen?

  • Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen?

 

Detaillierte Informationen zu den Auswahlkriterien
Detaillierte Informationen zu den Auswahlkriterien

Detaillierte Informationen zu den Auswahlkriterien, dem Punktesystem und den Bewertungsbögen finden Sie in der LEADER-Entwicklungsstrategie ab Seite 128.

LES 2023–2027


Hinweis

Ein positives Votum bedeutet noch keine Förderzusage. Es ist lediglich die Voraussetzung für die Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde.

Einreichung von Vorhaben bei der Bewilligungsbehörde

Nach Erhalt eines positiven Votums kann innerhalb eines festgelegten Zeitraums ein Förderantrag beim zuständigen Landratsamt gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Programm „Internet Antragstellung Förderung“ des Freistaates Sachsen. Voraussetzung dafür ist eine gültige Registriernummer BNR10 und BNR15, die entweder bereits vorliegt oder nach positiver Auswahl beantragt werden kann.

Weitere Informationen zur Antragstellung, erforderliche Anlagen, den Antrag BNR10 und BNR15 sowie den Zugang zum Antragsportal finden Sie auf www.smekul.sachsen.de/foerderung/infos-zur-internetbasierten-antragstellung-iaf

Eine Anleitung zur digitalen Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Benutzerhandbuch.

Projektaufruf zur Einreichung von Vorhaben

Ab dem Zeitpunkt des Einreichens des digitalen Förderantrags bei der Bewilligungsbehörde besteht die Möglichkeit, mit dem Vorhaben zu beginnen. Die eigentliche Bewilligung durch das Landratsamt erfolgt nach Prüfung des Antrags.

Wichtige Hinweise zum Vorhabensbeginn

  • Als Vorhabensbeginn gilt der Start der Tätigkeiten oder Bauarbeiten bzw. die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, die das Vorhaben unumkehrbar macht. Maßgeblich ist der früheste dieser Zeitpunkte.

  • Vorarbeiten und Planungsleistungen, wie die Einholung von Genehmigungen oder die Erstellung von Durchführbarkeitsstudien, gelten nicht als Vorhabensbeginn – es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Förderung.

  • Die Antragstellung über das Programm „Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF)“ kann einige Minuten in Anspruch nehmen. Nach erfolgreicher Einreichung wird eine „Quittung“ mit den eingereichten Anhängen generiert. Diese Quittung ist zwingend herunterzuladen und zu speichern, da sie als Nachweis für den Vorhabensbeginn dient.

Pflichten ab Vorhabensbeginn

Ab Beginn des Vorhabens sind bestimmte Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen gemäß den Vorgaben des GAP-Strategieplans Deutschlands 2023–2027 einzuhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: