Von der Projektidee bis zur Bewilligung

für Vorhaben zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) im Rahmen der Förderrichtlinie Integrierte ländliche Entwicklung 2024 (RL LEADER/2024)

 

Die RL LEADER/2024 finden Sie unter revosax.sachsen.de/foerderrichtlinie.leader

Informationen zur Richtlinie erhalten Sie unter www.laendlicher-raum.sachsen.de/richtlinie-leader-2023-2027

 

Vorhaben, welche nach der Richtlinie LEADER 2024 gefördert werden sollen, benötigen ein Budget aus der jeweiligen LEADER Region. Dazu finden Vorhabenauswahlverfahren statt.

Welche Vorhaben, für wen und in welcher Höhe die Region aus ihrem Budget unterstützen möchte, ist im Aktionsplan der Leader-Region festgeschrieben.

Mindestens 2-mal jährlich ruft die Region zur Einreichung von Vorhaben beim Regionalmanagement auf. Im Rahmen eines Vorhabenauswahlverfahren werden die Vorhaben, welche eine Unterstützung erhalten sollen, bestimmt.

 

Ablauf Vorhabenauswahlverfahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgewählte Vorhaben unterliegen einer Befristung zur Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde.

Die Vorhabenauswahl durch das Entscheidungsgremium begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Zuwendung. Seitens der Vorhabensträger besteht kein Anspruch auf eine Gewährung der Zuwendung. Rechtsverbindlichkeit erzeugt ausschließlich der Bewilligungsbescheid der bewilligenden Behörden (Landratsamt Meißen, Landratsamt Mittelsachsen).

Die Möglichkeiten einer Fachförderung entsprechend dem Fördertatbestand des Vorhabens sind bevorzugt in Anspruch zu nehmen. Der Vorhabensträger ist verpflichtet, die Möglichkeit der Unterstützung aus Fachförderprogrammen, zu prüfen. Eine entsprechende Erklärung des Prüfungsergebnisses ist gegenüber der LAG vorzubringen.

Wir empfehlen: Kontaktieren Sie vor Einreichung von Anträgen das Regionalmanagement, stellen Sie Ihre Idee oder Ihr Vorhaben vor.