Förderinstrument für Kleinprojekte
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – GAK-Rahmenplan zugeordnet werden können und der Umsetzung der Ziele unserer LEADER-Entwicklungsstrategie dienen. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. Es können Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner in LEADER-Gebieten umgesetzt werden sollen.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Ländlichen Entwicklung (RL LE/2014) im Freistaat Sachsen.